Projekte für alle, ohne Hürden!
Jetzt ist es da, also seit 28. Juni 2025, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 1. Das Geschrei war zum Teil erst mal groß, in Social Media wurden gar Freiheitserklärungen statt Barrierefreiheitserklärungen für kleinere und mittlere Unternehmen gefordert. Dabei ist das Thema eigentlich ein alter Hut! Unser erster Artikel erschien hierzu in unseren Frequently Asked Questions 2 bereits im Dezember 2022 anlässlich der Umsetzung 3 des Referentenentwurfs.
Das sperrige Wort setzt letztlich nur den European Accessibility Act aus dem Jahr 2019 um und hat zum Ziel bestimmte Produkte und Dienstleistungen, wie eben auch Websites, aber auch E-Mails und Apps, barrierefrei anzubieten. Ziel ist es, die Teilhabe aller am Wirtschaftsleben zu verbessern und den digitalen Raum barrierefreier zu gestalten.
Was heißt Barrierefreiheit für Website und E-Mail
Im Kern geht es darum, Zugangsbarrieren abzubauen. Deine Website muss so gestaltet sein, dass sie zum Beispiel auch von Screenreadern erfasst werden kann, Farben kontrastreich genug sind und Texte leicht lesbar bleiben. Gleiches gilt für E-Mails: Sie müssen nicht nur gut aussehen, sondern auch so aufbereitet sein, dass sie von unterstützenden Technologien richtig verarbeitet werden können. Denk an klare Strukturen, aussagekräftige alternative Texte für Bilder und eine gute Lesbarkeit.
Für Unternehmen, die mit Produkten befasst sind, die unter die gesetzlichen Regelungen fallen, gib es keine Ausnahmen. Im Fall von Dienstleistungen, also z. B. Websites gelten die Vorschriften nicht bei weniger als zehn Beschäftigten oder einem Jahresumsatz bzw. einer Bilanzsumme von unter zwei Millionen Euro (Angaben ohne Gewähr).
Deine Website verdient mehr:
Barrierefrei. Aktuell. Beeindruckend.
Wartung ist nicht nur Technik. Es ist Fürsorge.
Wir machen Websites zugänglich, sicher und sichtbar.
Für alle Menschen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist kein Hexenwerk, sondern eine Chance, deine Reichweite zu vergrößern und wirklich alle Menschen zu erreichen. Es ist ein Investment in die Zugänglichkeit und letztendlich in den Erfolg deines digitalen Auftritts.
Checkliste zur Barrierefreiheit
Barrierefreiheit ist keine lästige Übung, sondern kann letztendlich auch ein Wettbewerbsvorteil sein. Die Standards erfordern eine saubere Programmierung, klare Gliederung bzw. Strukturierung und eine deutliche Markierung interaktiver Elemente inklusive Call-to-Action. Dies macht die Site auch für Suchdienste noch interessanter. Typische Herausforderungen bei der Umsetzung der Gesetzesvorlage und der Durchführungsverordnungen hin zu einer barrierefreien Website sind u.a.
- Dokument mit eindeutigem Titel im Header
- Sinnvolle Überschriftenstruktur (H1–H6), keine Sprünge
- Klare Regionen wie Navigation, Hauptbereich, Footer
- Semantisch korrekte Tags bzw. HTML
- Navigation ohne Maus (Tab, Enter)
- Logische Reihenfolge analog visueller Darstellung
- Sichtbarer Fokus für aktive Elemente
- Keine Sackgassen
- Alternativtexte für dekorative oder informative Bilder
- Nur relevante Inhalte hörbar
- Rollen (z. B. role=region, role=dialog) korrekt eingesetzt
- Labels wo nötig (z. B. für beschriftungslose Buttons oder Slider)
- Gute Lesbarkeit der Schriftgrößen
- Kontrast ≥ 4.5:1 für normale Text
- Große Text bzw. Ui-Elemente ≥ 3:1
- Farben nie als einziges Unterscheidungsmerkmal
- Alle Felder sind beschriftet
- Fehlermeldungen sind verständlich und maschinenlesbar
- Pflichtfelder sind klar erkennbar
- Eingabefelder unterstützen Autocomplete
- Untertitel oder Alternativen bei Videos
- Dokumente wie PDF sind vorlesbar
- Animationen zurückhaltend und abschaltbar
- Bewegung wird sparsam und nicht ablenkend eingesetzt
- Nur aktiver Slide ist für Screenreader sichtbar
- Buttons haben verständliche Labels
- Dialoge setzen Fokus korrekt auf das Modal und zurück
- JavaScript blockiert nicht Tastaturnutzer
- Nachgeladene Inhalte sind kompatibel mit Screenreader
- Responsives Layout für alle Viewports zugänglich
Nicht nur bei einer barrierefreien Website bietet es sich an, Kommunikationswege nicht einseitig zu beschränken, sondern Besucher:innen die Möglichkeit der Nutzung eigener Präferenz (E-Mail, Telefon etc.) zu erlauben. Neben den heute schon üblichen Informationen zu Impressum, Datenschutz etc. muss ggf. auch eine Erklärung zur Barrierefreiheit online verfügbar sein.
Bist du schon bereit für ein Web für alle?
Lass uns gemeinsam Websites barrierefrei und sicher machen.
1 Vergleiche hierzu das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen gesetze-im-internet.de/bfsg/.
2 Neue Anforderungen an Barrierefreiheit. Was heißt das für Websites www.servicepraxis.com/faq/.
3 Mehr Informationen zum Ablauf www.bmas.de.
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