Hierzu zählen zum einen Cookies zur Analyse des Nutzerverhaltens und für das Marketing, insbesondere alle Arten von Keksen für Statistiken (z.B. Google Analytics) sowie Marketing Cookies aus Programmen für Affiliates und alle Arten von sozialen Medien und Dienste von Google für Videos, Karten u.ä. Im groben lassen sich diese als Tracking Cookies und Third Party Cookies zusammenfassen.

Eine Zustimmung bzw. Ablehnung ist ausdrücklich einzuholen und muss aktiv geschehen, z.B. durch freiwilliges Ankreuzen. Zweck, Einsatzweise, Funktionsdauer und das sogenannte “berechtigte Interesse” ist in der eigenen Datenschutzerklärung darzulegen und zu dokumentieren.

Auch sollten Sie Ihre WordPress-Themes sowie die von Ihnen eingesetzten bzw. in Ihrer Installation verfügbaren Plugins überprüfen, ob diese Cookies einsetzen bzw. mit deutschem und europäischem Recht vereinbar sind.

Passend zum Thema: Was sind Session Cookies?

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Autor: Internet-Marketing Inh.: Frank-M. Nowara
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